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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Antrag eines Bürgers, die Stadt Germersheim im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Rat der Stadt eine Eingabe über ein Verbot der Ganzkörperverschleierung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in der nächsten Sitzung vorzulegen, abgelehnt.
Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Antragsteller hatte sich Anfang März 2012 mit einer Eingabe an die Stadt Germersheim gewandt, der Rat der Stadt solle sich in seiner nächsten Sitzung mit der Frage eines Verbots der
Die 3. Kammer des Gerichts lehnte den Antrag ab. Zur Begründung führten die Richter aus: Zwar dürfte der Antragsteller einen Anspruch darauf haben, dass sein Ersuchen vom
Der Antragsteller habe aber die besondere Eilbedürftigkeit seines Anliegens nicht glaubhaft gemacht. Im Bereich der Stadtverwaltung Germersheim gebe es derzeit keine Bedienstete, die eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt (pm/pt)
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Dokument-Nr. 13384
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