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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Germersheim keine Vergnügungssteuer für ein in einer Spielhalle betriebenes Musikwiedergabegerät erheben darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in Germersheim eine
Die Stadt vertritt die Auffassung, dass das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts der
Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Vergnügungssteuerbescheid angeordnet und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach der Satzung der Stadt Germersheim diese
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 18086
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