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Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein bereits im Alter von 16 Jahren abgelegtes Abitur keine Notenverbesserung für die Zulassung zum Medizinstudium rechtfertigt. Das Gericht lehnte mit dieser Entscheidung den einen Antrag ab, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster im Wege der einstweiligen Anordnung dazu zu verpflichten, eine Studienanwärterin vorläufig zu dem auf das Sommersemester 2015 bezogenen fachspezifischen Studierfähigkeitstest der medizinischen Fakultät einzuladen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bestand 2014 im Alter von 16 Jahren das
Die
Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Antrag nicht entsprochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, das dem angeführten, in Relation zu Mitschülern gesehen deutlich jüngeren Lebensalter der Antragstellerin keine im vorliegenden Zusammenhang relevante Bedeutung beigemessen werden könne. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 20991
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