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Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Jugendamt berechtigt ist, Daten über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben. Das Gericht verwies darauf, dass Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder grundsätzlich zulässig sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Dritte vorliegen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens war 2011 wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer - zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Nachdem der Antragsteller gegenüber dem
Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Gericht nunmehr ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass die vom
Die persönlichen Umgangskontakte des Antragstellers zu den vier minderjährigen Kindern im Zusammenhang mit der strafrechtlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27274
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