wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 21.07.2006
6 K 5279/03 -

Rückzahlungspflicht bei zu Unrecht bezogenen BAföG-Leistungen

Übertragung von Vermögenswerten auf Verwandte ist rechtsmissbräuchlich

Studenten können sich die Anspruchsberechtigung für BAföG-Leistungen nicht dadurch verschaffen, dass sie vorher ihr Vermögen auf Verwandte übertragen. Dies sei rechtsmissbräuchlich, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Münster. Das Gericht urteilte außerdem, ein Pkw stelle entgegen der Verwaltungspraxis verwertbares Vermögen dar, weil ein Auto für die allgemeine Lebensführung eines Studenten nicht notwendig sei.

Seit September 2003 sind beim Verwaltungsgericht Münster schon 171 Verfahren eingegangen, in denen es um die Rückforderung von BAföG-Leistungen geht. Die klagenden Studenten hatten bei der Antragstellung angegeben, über kein Vermögen zu verfügen. Ein Abgleich mit Daten des Bundesamtes für Finanzen im Jahr 2002 brachte dann aber Zinseinnahmen, die auf Freistellungsaufträge entfielen, ans Licht. So auch in dem jetzt entschiedenen Fall einer BWL-Studentin an der Universität Münster, die unmittelbar vor der Beantragung von BAföG-Leistungen ein Sparbuch mit 13.330,68 € Guthaben auf ihren Vater übertragen hatte. Nachdem beim Datenabgleich Kapitalerträge bekannt geworden waren, gab sie an, mit der Sparbuchübertragung habe sie Schulden für den Kauf eines Golf III anlässlich ihres 18. Geburtstages getilgt. Die Eltern hätten ihr damals Geld für einen Teil des Kaufpreises von 32.500 DM vorgestreckt.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, die Klägerin habe keinen Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung gehabt und müsse deshalb 6.354 € zurückzahlen. Die Einzelrichterin zeigte sich überzeugt davon, die Münsteranerin habe das Sparvermögen ohne Gegenleistung und nur deshalb auf ihren Vater übertragen, um eine Anrechnung auf die begehrte Förderung zu verhindern. Sie habe deshalb rechtsmissbräuchlich gehandelt und müsse sich das Vermögen weiterhin anrechnen lassen. Das Gericht glaubte der Klägerin und ihrem als Zeugen vernommenen Vater aufgrund verschiedener Widersprüche und Ungereimtheiten nicht, der Übertragung hätten Schulden aus dem Autokauf gegenübergestanden. Auch sei ein Pkw verwertbares Vermögen. Studenten seien nicht in einem Maße typischerweise auf Mobilität angewiesen, dem lediglich mit einem eigenen Pkw Rechnung getragen werden könnte. Ihnen sei es vielmehr zuzumuten, am Ausbildungsort eine Wohnung zu nehmen und von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Benutzung aufgrund der vielerorts bestehenden sog. "Semestertickets" nahezu kostenfrei sei, zur Ausbildungsstätte zu fahren. Unberücksichtigt ließ die Richterin allerdings den Umstand, dass eine unter Fremden übliche Darlehensvereinbarung fehlte. Das Bestehen auf einer Vereinbarung über Laufzeiten und Verzinsung würde dem in einer Familie in der Regel bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden.

Wer zu Unrecht BAföG bezieht, kann sich wegen Betrugs strafbar machen (Bayerisches Oberstes Landgericht, Urt. v. 23.11.2004).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 10.08.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster_6-K-527903_Rueckzahlungspflicht-bei-zu-Unrecht-bezogenen-BAfoeG-Leistungen.news2917.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2917 Dokument-Nr. 2917

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.