wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 23.11.2004
1St RR 129/04 -

Erschleichen von BAföG ist Betrug

Ordnungswidrigkeitennormen sind nicht spezieller

Wer im BAföG-Antrag falsche Angaben macht, kann sich wegen Betrugs strafbar machen. Das hat das Bayerische Oberste Landgericht entschieden.

Ein Student hatte in den Jahren 2001 und 2002 in seinen BAföG-Anträgen angegeben, dass sein Vermögen unterhalb der damaligen Freibetragsgrenze liege.

Stattdessen besaß er aber tatsächlich noch Fondsanteile. Durch seine Falschangaben entstand der BAföG-Stelle ein Schaden von ca. 11.000 Euro.

Das Amtsgericht verurteilte den Studenten wegen Betrugs in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft legte eine auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung beim Landgericht ein. Dieses verurteilte den Studenten zu einer weiter reichenden Geldstrafe.

Hiergegen legte der Student Revision beim Bayrischen Obersten Landgericht ein. Der Student meinte, er hätte nicht wegen Betrugs verurteilt werden dürfen. Die Strafandrohung nach § 263 StGB werde durch die Ordnungswidrigkeitsnorm des § 58 Abs. 1 Nr. BAföG verdrängt. Das Gericht war jedoch anderer Auffassung und wies die Revision zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_1St-RR-12904_Erschleichen-von-BAfoeG-ist-Betrug~N45

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 45 Dokument-Nr. 45

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.