wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.08.2009
1 K 1447/09 -

Reihenfolge der Wahlvorschläge auf Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl kann nicht vor der Wahl gerichtlich angegriffen werden

Stimmzettel-Klage des Bürgermeisters von Warendorf als unzulässig abgewiesen

Wer gegen die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl vorgehen will, kann dies nicht vor der Wahl tun. Hierfür gibt es ein gesondertes Verfahren: das Wahlprüfungsverfahren. Aus diesem Grund wies das Verwaltungsgericht Münster die Klage eines Bürgermeisterkandidaten als unzulässig ab.

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 10. August 2009 die Klage des Bürgermeisters der Stadt Warendorf, Jochen Walter, gegen die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln zur Bürgermeisterwahl am 30. August 2009 abgewiesen.

Streit um Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Am 24. Juli 2009 hatte der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 der Stadt Warendorf die eingegangenen zwei Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl bekannt gemacht und dabei den parteilosen Kläger in der zweiten Zeile des Stimmzettels nach dem Kandidaten der CDU aufgeführt. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, die Festsetzung dieser Reihenfolge auf den Stimmzetteln, die an das Abschneiden der Parteien und Wählergruppen bei der letzten Wahl zum Stadtrat anknüpfe, entspreche zwar den gesetzlichen Vorgaben, sei aber verfassungswidrig. Die gesetzlichen Bestimmungen stünden im logischen Widerspruch zur Abkoppelung der Wahl des Bürgermeisters von der des Stadtrats sowie der mit der letzten Novellierung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verfolgten Stärkung der Position des Bürgermeisters gegenüber dem Rat. Darin liege ein Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen.

VG: Klage ist unzulässig

Nunmehr wies das Verwaltungsgericht die Klage ab. In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es unter anderem: Die Klage sei jedenfalls deshalb unzulässig, weil aufgrund der Besonderheiten des Wahlrechts gegen die mit der Klage angegriffene Festlegung der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im Vorfeld der Wahl ausgeschlossen sei. Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, könnten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Besonderheiten, die hier verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz im unmittelbaren Vorfeld der Wahl rechtfertigten, seien nicht zu erkennen. Würde man die vom Kläger geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der einer Vorfeldentscheidung zugrundeliegenden Norm ausreichen lassen, bestünde nicht nur die ständige Gefahr der Verschiebung von Wahlen, denen in einem demokratischen Gemeinwesen eine herausragende Bedeutung zukomme, sondern auch das stete Risiko der Ungültigkeit der Wahl, wenn nach einer stattgebenden erstinstanzlichen (Eil-)Entscheidung letztendlich doch die Verfassungsmäßigkeit der Norm festgestellt würde. (Az.: 1 K 1447/09 - nicht rechtskräftig)

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2009
Quelle: ra-online, VG Münster

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster_1-K-144709_Reihenfolge-der-Wahlvorschlaege-auf-Stimmzettel-zur-Buergermeisterwahl-kann-nicht-vor-der-Wahl-gerichtlich-angegriffen-werden.news8294.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8294 Dokument-Nr. 8294

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.