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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält die Wahl des Oberbürgermeisters in Karlsruhe vom 02.07.2006 für gültig. Das Gericht wies deshalb die im November 2006 erhobene Wahlanfechtungsklage des Mitbewerbers Helmut Günther Ringger ab. Dieser hatte gegen die im August 2006 ergangene Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe geklagt, wonach der Urnengang in Karlsruhe nicht zu beanstanden ist.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass keine Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über die Wahlvorbereitung vorliege. Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 07.06.2006 belege, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Kommunalwahlordnung erfolgt sei. Die Unrichtigkeit dieser öffentlichen Urkunde habe der Kläger nicht bewiesen. Auch eine gegen ein Gesetz verstoßende Wahlbeeinflussung durch das städtische Informations- und Presseamt bei der Berichterstattung in der Stadtzeitung über die öffentliche Kandidatenvorstellung habe nicht stattgefunden. Bei der Behauptung des Klägers, die Bilder der Kandidaten seien zu Gunsten anderer Bewerber und zu seinen Ungunsten bearbeitet worden, handle es sich um eine nicht verifizierbare Vermutung. Schließlich seien sämtliche vom Kläger gerügten Wahlmängel nicht geeignet, sich auf das Wahlergebnis auszuwirken.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 05.02.2007
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Dokument-Nr. 3761
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