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Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Verbraucher einen Anspruch darauf haben, dass Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Beanstandungen herausgegeben werden. Eine mögliche Veröffentlichung der Kontrollberichte steht dem nicht entgegen.
Im zugrunde liegenden Fall hatten zwei
Die hiergegen durch die Bäckereibetreiber gestellten Eilanträge lehnte das Verwaltungsgericht München ab. Das Gericht begründete seine Entscheidungen - auch unter Würdigung gegenteiliger Rechtsprechung anderer bayerischer Verwaltungsgerichte - damit, dass dem Informationsanspruch der
Das Verbraucherinformationsgesetz begründe zudem einen umfassenden Anspruch auf sämtliche im Zusammenhang mit Beanstandungen stehende rechtlich relevante Informationen. Somit beschränke sich der Anspruch auf Informationen über Beanstandungen anlässlich durchgeführter Kontrollen nicht auf ein konkretes Erzeugnis oder Verbraucherprodukt, sondern umfasse auch den Prozess der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung des Lebensmittelprodukts.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27630
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