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Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule mit antisemitischen Parolen, so rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schüler die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule beschmiert. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den
Dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32211
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