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Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschlüssen drei Eilanträgen von Bürgern gegen ihre jeweils örtlich zuständigen Landratsämter bzw. Gesundheitsämter stattgegeben.
Die Antragsteller wandten sich gegen die zum 15. Januar 2022 in Kraft getretene
Die zuständigen Kammern kamen nach der im einstweiligen Rechtsschutz gebotenen summarischen Prüfung jeweils zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut (Veröffentlichung auf der dortigen Website) vorgenommene
Mit den Beschlüssen wurde deshalb vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller für den Zeitraum von sechs Monaten nach ihrem erstmaligen positiven PCR-Test als genesen gelten. Die Beschlüsse gelten nur für die jeweiligen Antragsteller.
Nach Ansicht der Kammern bestehen durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit und damit Anwendbarkeit von § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung der Bundesregierung in der am 14. Januar 2022 geänderten Fassung. Die Delegation der Entscheidung über die Dauer des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31455
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