wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.11.2018
M 23 K 18.2332 u.a. -

Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen mit verbauter Abschalteinrichtung nach verweigertem Software-Update rechtmäßig

Forderung des Software-Updates zur Reduzierung der Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes nicht unverhältnismäßig

Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Fahrzeuge versagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht München und wies damit die Klagen von sechs Fahrzeughaltern ab.

Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Halter von Pkw der Marke VW, Audi und Skoda, die mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 (EURO 5) ausgestattet und werksseitig mit einer Abschalteinrichtung versehen sind. Diese sogenannte Schummelsoftware bewirkt auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte als im Straßenbetrieb. Da die Kläger auch nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückrufaktion der Hersteller teilnahmen und kein Software-Update aufspielen ließen, untersagten die Landeshauptstadt München bzw. die Landratsämter Erding und Landsberg am Lech den Betrieb der Pkw im öffentlichen Verkehr.

Etwaige aus Update folgende Schäden sind gegenüber Pkw-Hersteller bzw. Händler geltend zu machen

Mit den hiergegen erhobenen Klagen machen die Kläger geltend, dass es ihnen nicht zumutbar sei, das Update aufspielen zu lassen. Dem ist das Verwaltungsgericht München nicht gefolgt. Nach Ansicht des Gerichts würden die Pkw durch das Software-Update wieder der vom KBA ausgesprochenen Typengenehmigung entsprechen und würde allein dadurch die Vorschriftsmäßigkeit wiederhergestellt werden. Sollte das Update - wie von den Klägern befürchtet - tatsächlich Mängel an den Pkw hervorrufen, sei es angesichts des überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Reduzierung einer Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes nicht unverhältnismäßig, das Update zu fordern. Hinsichtlich etwaiger aus dem Update folgender Schäden könne der Fahrzeughalter darauf verwiesen werden, diese gegenüber dem Pkw-Hersteller bzw. Händler geltend zu machen. Letztlich nehme die Betriebsuntersagung den Klägern auch keine Beweismöglichkeiten in einem Zivilprozess.

Gericht mahnt Behörden zu "maßvollem Vorgehen"

Wie das Gericht aber auch deutlich machte, sei ein "maßvolles Vorgehen" der Behörden angezeigt, da letztlich nicht die Fahrzeughalter für die Entstehung des Abgasskandals verantwortlich seien. Im Sinne eines maßvollen Vorgehens müssten die Behörden beispielsweise vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die zwangsweise Außerbetriebsetzung angedroht werden dürfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenchen_M-23-K-182332-ua_Betriebsuntersagung-von-Dieselfahrzeugen-mit-verbauter-Abschalteinrichtung-nach-verweigertem-Software-Update-rechtmaessig.news26757.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26757 Dokument-Nr. 26757

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.