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Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter eines PKW der Marke Seat, der mit einem
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag gegen die Zulassungsbehörde im Kern ab. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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