wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.12.2010
9 K 1694/09 -

VG Minden: Ordnungsgemäßer Brandschutz erfordert Möglichkeit zur effektiven Brandbekämpfung

Kontrolliertes Abbrennenlassen nicht mit ordnungsgemäßen Brandschutz vereinbar

Dem Bauherrn eines Lebensmittelmarktes kann nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften aufgegeben werden, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Durchführung wirksamer Löscharbeiten auch nach Evakuierung des Gebäudes ermöglichen. Ein kontrolliertes Abbrennenlassen ist mit einem ordnungsgemäßen Brandschutz nicht zu vereinbaren. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Bauträgergesellschaft, hatte sich gegen Brandschutzauflagen gewandt, die der beklagte Kreis Lippe für einen Lebensmittelmarkt in Extertal-Asmissen gemacht hatte, nämlich u.a., die Statik für die von ihr gewählte Dachkonstruktion aus so genannten Nagelplattenbindern nachzuweisen und ausreichende Rauchabzugsmöglichkeiten zu schaffen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, den Anforderungen des Brandschutzes sei Genüge getan, wenn eine frühzeitige Branderkennung und schnelle Räumung des Gebäudes sichergestellt sei; wenn das Schutzziel Menschenrettung erreicht sei, könne das Gebäude kontrolliert abbrennen, ohne dass ein Feuerwehreinsatz im Gebäudeinneren erfolgen müsse.

Brandschutzkonzept des Lebensmittelmarktes ermöglicht keine wirksamen Löscharbeiten

Dem schloss sich das Verwaltungsgericht Minden nicht an. Die vom Beklagten gestellten Brandschutzanforderungen dienten der Gefahrenabwehr. Die von der Klägerin gewählte Dachkonstruktion weise keinen Brandwiderstand auf, und schon beim Ausfall eines einzigen Nagelplattenbinders könne es zu einem schlagartigen Einsturz des gesamten Daches kommen. Dies sei mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zu vereinbaren; auch ein Feuerwehreinsatz im Inneren des Gebäudes könne nur erfolgen, wenn sichergestellt sei, dass die Dachkonstruktion nicht vorzeitig einstürze. Die geforderte Rauchabzugsmöglichkeit sei ebenfalls rechtens, weil dies im Brandfall zu einer Verbesserung der Sichtbedingungen für die Feuerwehr führe, so dass ein Brandherd im Gebäudeinneren, der noch nicht das gesamte Gebäude erfasst habe, noch bekämpft werden könne. Das Brandschutzkonzept der Klägerin, wonach der Einsatz der Feuerwehr nur von außen und mit dem Ziel erfolge, den Lebensmittelmarkt kontrolliert abbrennen zu lassen, sei mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar, weil es wirksame Löscharbeiten nicht ermögliche. (Urteil vom 16.12.2010 - -, nicht rechtskräftig.)

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Minden_9-K-169409_VG-Minden-Ordnungsgemaesser-Brandschutz-erfordert-Moeglichkeit-zur-effektiven-Brandbekaempfung.news10844.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10844 Dokument-Nr. 10844

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.