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Zum Schutz der Bewohner eines Dachgeschosses, das über keinen ersten Rettungsweg verfügt, darf die Bauaufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung von den Eigentümern des Gebäudes den Einbau einer Rauchabzugseinrichtung im Treppenraum und einer Bodendichtung an der Wohnungseingangstür fordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer eines fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses in einem dicht bebauten Gebiet. Bereits mit der Umbaugenehmigung aus dem Jahr 1983 war die Installation einer Rauchabzugseinrichtung an der höchsten Stelle des Treppenhauses (im Dachgeschoss) aufgegeben worden. In der Folgezeit wurde die Einrichtung unter Hinweis auf den zweiten Rettungsweg über die zur
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bauaufsichtsbehörde die Maßnahmen der Ertüchtigung eines (notwendigen) ersten Rettungswegs bis in das Dachgeschoss zur Verhinderung der Ausbreitung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27670
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