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Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte zulässig ist, wenn der Waffenbesitzer nachweislich ein Unterstützer der salafistischen Szene ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18. März 2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte
Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Auffassung des Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich
Soweit der Kläger die Aufhebung des weiter gegen ihn verhängten generellen Waffenverbots begehrt hat, hatte seine Klage Erfolg, denn dass beim Kläger konkret durch den Umgang mit auch erlaubnisfreien
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
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Dokument-Nr. 21805
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