wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 06.04.2017
4 K 438/16.MZ -

Pflicht­mitglied­schaft für Pflegekräfte in rheinland-pfälzischer Landespflegekammer rechtmäßig

Berufsstand soll durch öffentlich-rechtliche Interessen­vertretung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität gestärkt werden

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass gegen die kraft Gesetzes bestehende Mitgliedschaft aller in Rheinland-Pfalz tätigen Pflegekräfte (Altenpfleger, Gesundheits- und Kinder­kranken­pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger) in der seit dem 1. Januar 2016 neu eingerichteten Landespflegekammer Rheinland-Pfalz keine verfassungs­rechtlichen Bedenken bestehen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine examinierte Krankenpflegerin, verweigerte zunächst die Übermittlung ihrer beruflichen Meldedaten an den Gründungsausschuss der Kammer, dessen Aufgabe es u.a. war, die beruflich Pflegenden zu registrieren.

Klägerin sieht in Pflichtmitgliedschaft Verstoß gegen das Grundgesetz

Mit einer Klage an das Verwaltungsgericht begehrte die Krankenpflegerin sodann die Feststellung, dass sie kein Mitglied der Pflegekammer sei. Sie machte geltend, dass die Vorschriften des Heilberufsgesetzes, mit denen die Verkammerung von Angestellten in Pflegeberufen geregelt worden seien, gegen das Grundgesetz verstießen; allenfalls sei eine Mitgliedschaft in der Interessenvertretung auf freiwilliger Basis rechtlich hinnehmbar.

Klage gegen Pflichtmitgliedschaft bleibt erfolglos

Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab. Der Landesgesetzgeber habe die Errichtung der Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft ohne Verstoß gegen Grundrechte geregelt. Die mit der verpflichtenden Kammerzugehörigkeit verbundenen Einschränkungen seien auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gerechtfertigt. Mit der Bündelung aller Berufsangehörigen der Pflegeberufe in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung solle der Berufsstand zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen im öffentlichen Interesse gestärkt werden. Von einer Vereinigung mit freiwilliger Mitgliedschaft könne nicht in gleicher Weise eine sachgerechte Vertretung des Gesamtinteresses aller Berufsangehörigen gegenüber anderen Heilberufen, Krankenkassen und sonstigen Entscheidungsträgern im Gesundheitsbereich erwartet werden. Die Pflichtmitgliedschaft führe auch hinsichtlich des zu leistenden Kammerbeitrags nicht zu einer erheblichen, die Grenze der Zumutbarkeit überschreitenden Belastung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_4-K-43816MZ_Pflichtmitgliedschaft-fuer-Pflegekraefte-in-rheinland-pfaelzischer-Landespflegekammer-rechtmaessig~N24324

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24324 Dokument-Nr. 24324

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.