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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Der Kläger ist ein niedergelassener
Dagegen erhob der Kläger Klage, wiederholte seinen bisherigen Vortrag und führte ergänzend aus, zur Erledigung der Aufgaben der Beklagten bedürfe es einer
Es führte unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, die
Die
Entgegen der Auffassung des Klägers verstoße seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 10.07.2008
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Dokument-Nr. 6348
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