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Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag von Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks gegen eine von der Stadt Mainz erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses abgelehnt.
Die Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls machten im Wesentlichen geltend, dass sich das geplante
Das Verwaltungsgericht Mainz befand, dass der Antrag ohne Erfolg bleiben müsse, weil die erteilte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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