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Das Prüfungsamt hat in der Regel darüber zu entscheiden, welche Hilfsmittel zu einer Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung eines bestimmten Hilfsmittels kann deshalb nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Beruht die Nichtzulassung von Hilfsmitteln jedoch auf sachfremden Erwägungen, so kann das Prüfungsamt dazu verpflichtet werden, eine Zulassung erneut zu prüfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Verlag auf
Das Verwaltungsgericht Mainz urteilte, hinsichtlich der Forderung auf
Soweit die Klägerin hingegen eine erneute Entscheidung des Beklagten über die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Mainz (vt/st)
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Dokument-Nr. 12822
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