wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.06.2010
VG 15 L 180.10 -

Verlegung des Prüfungsortes für zweites juristisches Staatsexamen zulässig

Zeitaufwändigere Anreise zum Prüfungsort gehören zu allgemeinen Lebensumständen ohne Prüfungsbezug

Werden die Klausuren für das Zweite Juristische Staatsexamen wegen Bauarbeiten am eigentlichen Prüfungsort in einen anderen Stadtteil verlegt, ist dieser Ortswechsel einem Prüfling auch dann zumutbar, wenn die Anreise zum Prüfungsort dadurch zeitaufwändiger wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall können aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz in der Salzburger Str. 21-25 schriftliche Prüfungen derzeit nicht in den Räumen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) erfolgen. Um die Kandidaten nicht mit Baulärm zu belasten und damit angemessene Prüfungsbedingungen sicherzustellen, mietete das GJPA externe Räume für die Klausurenkampagne an. Diese befinden sich beim Polizeiabschnitt 62 in Berlin-Marzahn und in einem Dienstgebäude des Landes am Fehrbelliner Platz.

Prüfling sieht sich in Chancengleichheit beeinträchtigt

Der Antragsteller hatte gegen die Zuweisung nach Marzahn eingewandt, die Entfernung zwischen seinem Wohnort in Berlin-Lichterfelde und dem Prüfungsort sei zu weit und beeinträchtige daher seine Chancengleichheit.

75-minütige Anfahrtszeit steht "bestmöglichen Prüfungsergebnissen" nicht im Wege

Das Verwaltungsgericht Berlin sah demgegenüber keinen Verstoß gegen diesen Grundsatz. Unterschiedliche Prüfungsbedingungen seien prüfungsrechtlich erst dann beachtlich, wenn und soweit sie die Leistungsfähigkeit eines durchschnittlich belastbaren Prüflings in der Prüfung nachteilig beeinflussen könnten und dieser damit benachteiligt sei. Ob ein Prüfling nahe am Prüfungsort wohne oder - gegebenenfalls auch zeitaufwändiger - anreisen müsse, gehöre zu den allgemeinen Lebensumständen ohne Prüfungsbezug, die im Verantwortungsbereich des Prüflings lägen. Ein Ausnahmefall, in dem die Anreise die prüfungsbezogenen Startchancen beeinträchtigen könne, liege nicht vor. Der Antragsteller könne den Prüfungsort pünktlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, wenn er seine Wohnung um 7.11 Uhr verlasse. Die Annahme, die ca. 75-minütige Dauer einer solchen Anfahrt stehe "bestmöglichen Prüfungsergebnissen" im Wege, sei gänzlich fernliegend. Der Gefahr, infolge von Verspätungen Anschlussverbindungen bei der Anreise zu verpassen, könne er problemlos dadurch begegnen, dass er die Fahrt früher antrete.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-15-L-18010_Verlegung-des-Pruefungsortes-fuer-zweites-juristisches-Staatsexamen-zulaessig~N9771

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9771 Dokument-Nr. 9771

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.