kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einem Verkehrsteilnehmer, der wegen zahlreichen Verstößen gegen Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen aufgefallen ist, darf die Kreisverwaltung zu Recht wegen Ungeeignetheit auch das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat der Antragsteller – ein Mann aus Rheinhessen – in zahlreichen Fällen bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen gegen Strafgesetze verstoßen. Nachdem er schon keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mehr besaß, beging er mehrere Straftaten mit einem
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat in der Folge den Antragsteller dazu aufgefordert, zwecks Klärung seiner Geeignetheit zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Nachdem er dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, hat die Kreisverwaltung ihm das Führen von Mofas im Straßenverkehr untersagt.
Mangels Erfolgsaussichten der Klage haben die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz den Prozesskostenhilfeantrag im Rahmen seiner hiergegen erhobenen Klage abgelehnt. Die Behörde habe zu Recht wegen der zahlreichen Verstöße des Antragstellers gegen Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen angenommen, dass dem Antragsteller die Eignung zum Führen eines Mofas fehlt, deshalb die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert und nach dessen Nichtvorlage die angefochtene Untersagungsverfügung erlassen. Es sei auch nicht unverhältnismäßig, dem Antragsteller das Führen von Mofas gänzlich zu untersagen. Denn er begehe seine Straftaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster, indem er durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr behindere, mit entsprechenden Gefährdungen für diesen. Außerdem sei nicht zu erwarten, dass sich sein Verhalten bessern wird. Dies belege der Aufkleber an seinem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_3-K-71811MZ_VG-Mainz-Vorsaetzliches-nerven-im-Strassenverkehr-rechtfertigt-Mofaverbot~N12345
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12345
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.