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Ein Wohnhaus, das die Nachbargebäude in seiner Firsthöhe um einen Meter überragt, fügt sich nicht in ein homogenes Wohngebiet ein und ist deshalb unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Dem klagenden Bauherrn des zugrunde liegenden Verfahrens war eine
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wies das Verwaltungsgericht Mainz die Klage ab. Das um einen Meter höhere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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