wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 19.07.2023
3 K 425/22.MZ -

Bestattungskosten müssen auch für unbekannten Halbbruder getragen werden

Gesetzliche Pflichtstellung setzt kein familiäres Näheverhältnis voraus

Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschafts­verhältnis erfahren hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Der Kläger wurde von der beklagten Ordnungsbehörde als nächster Verwandter zur Bestattung seines verstorbenen, als Jugendlicher von einem anderen Elternpaar adoptierten Halbbruders aufgefordert. Nachdem der Kläger der Aufforderung nicht nachkam, zog der Beklagte ihn (und seine Schwester jeweils) anteilig zu den Kosten heran, die der Behörde bei der Vornahme der Einäscherung und Urnenbeisetzung im Wege der Ersatzvornahme entstanden waren. Gegen die beiden Bescheide wandte sich der Kläger mit seinen Widersprüchen und machte geltend: Er habe erst durch den Beklagten erfahren, dass er einen älteren Halbbruder habe. Insbesondere ihre gemeinsame leibliche Mutter habe niemals von ihm erzählt gehabt. Es sei unbillig, so plötzlich mit der Durchführung der Bestattung einer fremden Person und der damit verbundenen Kosten belastet zu werden. In der Zwischenzeit habe er zudem die Erbschaft nach dem Halbbruder ausgeschlagen. Er dürfe auch deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht nicht für ihn als in Hessen lebendem Bürger gelte.

Halbgeschwister stehen Verstorbenen näher als die Allgemeinheit

Sowohl die Widersprüche als auch die erhobene Klage blieben ohne Erfolg. Der Kläger habe zur Bestattung seines Halbbruders und der damit verbundenen Kosten herangezogen werden dürfen. Könne - wie hier - ein Erbe nicht rechtzeitig ermittelt oder in Anspruch genommen werden, seien gemäß dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz Verwandte nach abgestuftem Grad der verwandtschaftlichen Beziehung (so auch Geschwister) für die Bestattung des Verstorbenen in einem gesetzlich vorgegebenen kurzen Zeitrahmen verantwortlich. Kämen sie dieser Verpflichtung nicht nach, könne die Ordnungsbehörde aus Gefahrenabwehrgründen die Bestattung vornehmen und die Kosten dem verpflichteten Verwandten auferlegen. Es liege kein besonderer Härtefall vor, der hier ausnahmsweise die Bestattungspflicht des Klägers entfallen lasse. Ein fehlendes familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen stelle die Zumutbarkeit der Bestattung regelmäßig nicht in Frage. Die gesetzliche Pflichtenstellung knüpfe nämlich lediglich an das objektiv bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis an; dadurch stünden die Bestattungspflichtigen dem Verstorbenen näher als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattungskosten einzustehen hätte. Die Erbausschlagung berühre die gesetzliche öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht ebenfalls nicht. Diese könne auch einen außerhalb von Rheinland-Pfalz lebenden Verwandten treffen, weil der die Wirkungen des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes auslösende Tod des Halbbruders in Rheinland-Pfalz eingetreten sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_3-K-42522MZ_Bestattungskosten-muessen-auch-fuer-unbekannten-Halbbruder-getragen-werden~N33134

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33134 Dokument-Nr. 33134

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.