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Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst wegen einer großflächigen Tätowierung rechtswidrig war.
Mit seiner Klage begehrte der Kläger seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt. Die Fachhochschule der
Das Verwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Fachhochschule der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
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