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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst nicht deshalb die Einstellung versagen durfte, weil er auf seinem Unterarm eine großflächige Löwenkopf-Tätowierung trägt.
Der in Mülheim lebende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich für die
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Land im Eilverfahren verpflichtet hatte, den Kläger zum weiteren Auswahlverfahren zuzulassen (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 24.08.2017 - 2 L 3279/17 -), wurde er nach dessen erfolgreichem Abschluss zum Kommissaranwärter ernannt. Das Land behielt sich aber ausdrücklich eine spätere Entlassung vor, sollte es im gerichtlichen Hauptsacheverfahren obsiegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 8. Mai 2018, dass das Land den Kläger nicht allein wegen seiner
Die dagegen eingelegte Berufung wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Land die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 26431
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