wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10.10.2007
1 A 227/05 -

Entlassung eines rechtsextremen Bundeswehrsoldaten rechtens

Mitgliedschaft in der NPD

Ein Zeitsoldat, der bei seiner Einstellung die Mitgliedschaft in der NPD und in einer freien Kameradschaft verschweigt, darf zu Recht aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Der 1981 geborene junge Mann bewarb sich 2002 bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit für 8 Jahre. Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen enthielten die Frage, ob er Mitglied in der NPD bzw. JN ist oder extremistischen Gruppierungen angehört. Diese Frage beantwortete er mit "nein", - und er versicherte, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Er wurde eingestellt. Im Januar 2005 erhielt der MAD Kenntnis, dass auf den jungen Mann ein NPD-Mitgliedsausweis ausgestellt und er im Mai 2000 bei Passau auf einem NPD-Parteitag war, er Kontakte zur rechtsextremen Szene hat und als Gründunsmitglied der rechtsextremistischen Kameradschaft "Verena" in Hannover zugehört hat. Im Mai 2005 wurde der Mann deshalb aus der Bundeswehr entlassen. Gegen seine Entlassung hat er im Juli 2005 Klage erhoben.

Arglistige Täuschung

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Es hat ausgeführt: Der Kläger ist zu Recht als Zeitsoldat entlassen worden. Denn er hat seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt. Er hat nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine Mitgliedschaft in der NPD verneint, obwohl er 1999 einen Aufnahmeantrag gestellt hat und für ihn auch ein Mitgliedsausweis ausgestellt worden ist, aufgrund dessen bei ihm Mitgliedsbeiträge abgefordert wurden. Außerdem hat er verschwiegen, dass er Gründungsmitglied in der rechtsextremen Kameradschaft Verena ist. Hätte der junge Mann wahrheitsgemäße Angaben gemacht, wäre er nicht eingestellt worden, zumindest wären weitere Prüfungen angestellt worden. Die Bundeswehr ist darauf angewiesen, dass Zeitsoldaten bei ihrer Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben machen und nicht über ihre extremistischen Einstellungen täuschen. Unlauteres Verhalten im öffentlichen Dienst kann nicht hingenommen werden. Zudem würde der Ruf der Bundeswehr Schaden nehmen, wenn sie in ihren Reihen Soldaten duldet, die enge Bindungen zu verfassungsfeindlichen politischen Gruppierungen haben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Lüneburg vom 10.10.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Lueneburg_1-A-22705_Entlassung-eines-rechtsextremen-Bundeswehrsoldaten-rechtens~N4975

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4975 Dokument-Nr. 4975

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.