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Ein Zeitsoldat, der bei seiner Einstellung die Mitgliedschaft in der NPD und in einer freien Kameradschaft verschweigt, darf zu Recht aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Der 1981 geborene junge Mann bewarb sich 2002 bei der
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Es hat ausgeführt: Der Kläger ist zu Recht als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Lüneburg vom 10.10.2007
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Dokument-Nr. 4975
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