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Die in einem Fernsehinterview von einem Polizeisprecher im Mai 2010 geäußerte Kritik am Verhalten einer Kletteraktivistin ist nicht als eine unsachliche persönliche ehrverletzende Schmähkritik zu bewerten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde am 20. Mai 2010 im NDR-Fernsehen ein Beitrag gesendet über "20 Jahre Widerstand im Wendland". Dabei wurde auch die Kletteraktivistin portraitiert, und der Bericht wurde mit Filmmaterial von Castor-Transporten unterlegt, bei denen sich die junge Frau aktiv beteiligt hatte. Der Polizeisprecher äußerte in diesem Zusammenhang unter anderem: "... absolut nervig, und das ist absolut krank, was sie macht ...". Weiter meinte er: "Es ist immer die Sorge um den Menschen ..., die also uns veranlasst, überhaupt tätig zu werden, sonst könnten wir sie ja hängen lassen. Aber die ist ja so verrückt, dass sie gar nicht wieder runter kommt, freiwillig manchmal, also dass wir Angst haben müssen, ihre Kräfte werden erlahmen, und irgendwann fällt sie runter und ist schwer verletzt ...". Weiterhin: "... und das ist ein Störfaktor, das muss man irgendwann dann mal unterbinden ...".
Mit der im August 2010 erhobenen Klage möchte die Kletteraktivistin den Widerruf der Äußerung erreichen und die Unterlassung vergleichbarer Äußerungen. Sie meint, die Äußerung des Polizeisprechers habe beleidigenden Inhalt, es handele sich um unsachliche
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in den von dem Polizeisprecher verwendeten Begriffen keine ehrverletzende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13480
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