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Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem diese die Feststellung begehrt hat, nicht zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung) verpflichtet zu sein.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln nun mangels Rechtsschutzinteresses ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Erklärung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 24486
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