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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2017
1 BvR 3156/15 und 1 BvR 141/16 -

Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge erfolglos

Verfassungsrechtliche Fragen im Eilrechtschutzverfahren nicht zu klären

Die Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten waren erneut erfolglos. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr bekannt gegeben.

In den vorliegenden Verfahren haben sich die Antragsteller mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 gewandt.

Außer Kraft setzen der durch Gesetz eingeführten Vorratsdatenspeicherung begehrt

Sie wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 (Rs. C-203/15 und C-698/15) erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.

Klärung der Fragen im Eilrechtschutzverfahren nicht geeignet

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der angegriffenen Regelungen Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtschutzverfahren geeignet sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ ra-online

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