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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.08.2010
6 L 1044/10 -

ARD-Talkshow mit Günther Jauch: Zuschauer hat keinen Anspruch auf Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen

WDR kann Vertrag über eine neue Talkshow mit Günther Jauch unterzeichnen

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch über eine neue Talkshow zu unterzeichnen.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunkgebührenzahler gegen Vertragsregelungen laut denen Günther Jauch ab 2011 für die ARD am Sonntagabend anstelle von Anne Will eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren soll. Der Redakteur argumentierte, dass der Vertrag über die neue Sendung zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer "Verschwendung von Rundfunkgebühren" führe.

Verwaltungsgericht erklärt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil er unzulässig sei. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss hervorgehoben, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittelverwendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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