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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Kölner Oper nicht verpflichtet war, einem von der Axel Springer AG beauftragten Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten, die er während der Premiere der Oper "Samson und Dalila" für die BILD-Zeitung machen sollten.
Am 9. März 2009 fand an der Kölner
Nachdem gerichtliche Eilanträge der Axel Springer AG und des Fotojournalisten sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln als auch dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben waren, wollten die Kläger nun in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt wissen, dass das damalige Verbot von Fotoaufnahmen rechtswidrig war.
Das Verwaltungsgericht Köln folgte den Klägern jetzt auch im Hauptsacheverfahren nicht. Es stellte fest, dass die Kläger den geltend gemachten Anspruch weder aus dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 11593
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