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Einem promovierten Geschäftsführer, dessen wissenschaftliches Institut Promotionskandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren vermittelt hatte, kann nach seiner Verurteilung wegen Bestechung zu Recht der Doktortitel entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vermittelte das inzwischen insolvente "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach jahrelang Promotionskandidatinnen und -kandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren. Der Kläger wurde deswegen am 14. Juli 2008 vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagesätzen zu je 250 Euro verurteilt.
Die Philosophische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn entzog dem Kläger wegen der strafgerichtlichen Verurteilung den
Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit seinem Urteil der Argumentation der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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