wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.03.2010
21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09 und 21 K 8150/09 -

VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ab

Bundesnetzagentur verfügt bei Entscheidungen über Frequenzordnungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von E-Plus, O2 und weiteren Mobilfunkunternehmen, die sich gegen die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen gewehrt hatten, abgewiesen.

Geklagt hatten zunächst die beiden E-Netzbetreiber E-Plus und O2. Ihre Klagen richteten sich vor allem gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 MHz (so genannte „Digitale Dividende“). Neben grundsätzlichen Einwänden gegen die Durchführung eines Vergabeverfahrens und gegen die Entscheidung, dieses in der Form einer Versteigerung durchzuführen, hielten diese Unternehmen vor allem die von der Bundesnetzagentur verfügten Beschränkungen von Bietrechten für rechtswidrig. Obwohl sie danach bei den Frequenzen im 800 MHz-Bereich über mehr Bietrechte als die D-Netzbetreiber verfügen, ging ihnen dies nicht weit genug. Sie befürchten für den Fall, dass die D-Netzbetreiber ihre Bietrechte vollständig ausnutzen, dass zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 GHz leer ausgehen könnte und vertraten die Auffassung, dass die jetzt verfügbaren Frequenzen bevorzugt zum Ausgleich der bestehenden Ungleichgewichte ihrer Frequenzausstattungen gegenüber den D-Netzbetreibern genutzt werden müssten.

Unternehmen fühlen sich durch Versteigerungsbedingungen unzulässig benachteiligt

Geklagt hatte in vier weiteren Verfahren das Stuttgarter Unternehmen Airdata AG. Die Airdata nutzt derzeit aufgrund eines in einem früheren Verfahren abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs vorläufig noch Frequenzen im Bereich von 2,6 GHz, die nun ebenfalls im Wege der Versteigerung vergeben werden sollen, für die sie aber einen Verlängerungsanspruch für sich geltend macht. Auch die Airdata wandte sich sowohl gegen die grundsätzliche Anordnung eines Vergabeverfahrens in der Form einer Versteigerung als auch gegen zahlreiche Versteigerungsbedingungen im Einzelnen, durch die sie nach ihrer Auffassung unzulässig benachteiligt werde.

Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume der Bundesnetzagentur

In den mündlichen Verhandlungen brachte das Gericht zum Ausdruck, dass die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Frequenzordnung über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume verfüge. Mit Ausnahme zweier Verfahren der Airdata hat das Gericht gegen die Urteile die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2010
Quelle: ra-online, VG Köln

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_21-K-77690921-K-76710921-K-67720921-K-71720921-K-717309-und-21-K-815009_VG-Koeln-weist-Klagen-gegen-Versteigerung-von-Mobilfunkfrequenzen-ab.news9379.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9379 Dokument-Nr. 9379

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.