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Die für den 9. Mai 2009 von der Bürgerbewegung pro Köln angemeldete Veranstaltung "Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee" darf nicht auf dem Roncalliplatz, sondern nur auf dem Barmer Platz im rechtsrheinischen Köln-Deutz stattfinden. Den Antrag von pro Köln gegen eine entsprechende Auflage des Polizeipräsidiums Köln lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab.
Das Polizeipräsidium hatte die Anmeldung am 13. Februar 2009 bestätigt, jedoch die Auflage erteilt, dass die Versammlung aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter nicht auf dem Roncalliplatz, sondern auf dem Barmer Platz in Köln-Deutz durchzuführen sei. Einen anderen Veranstaltungsort als den Roncalliplatz hatte die „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ abgelehnt. Der gegen die polizeiliche Auflage gerichtete Eilantrag blieb beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg.
In der Begründung ihres Beschlusses teilen die Richter die Gefährdungseinschätzung des Polizeipräsidiums, die maßgeblich auf Erfahrungen beruht, die bei einer Veranstaltung von pro Köln zum gleichen Thema am 20. September 2008 gemacht wurden. Dem Sicherheitskonzept der Polizei liege eine sachgerechte Abwägung zwischen dem Demonstrationsrecht des Veranstalters und den Rechten unbeteiligter Dritter zugrunde, entschieden die Richter. Angesichts der exponierten Lage des Roncalliplatzes und der zu erwartenden massiven und auch gewaltbereiten Gegendemonstrationen sei mit schwerwiegenden Behinderungen und Gefährdungen Unbeteiligter zu rechnen.
Zum Schutz der Veranstaltung seien umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die die Kölner Innenstadt weitgehend lahmlegen würden. So sei insbesondere zu befürchten, dass der in unmittelbarer Nähe des Roncalliplatzes gelegene Hauptbahnhof, der täglich von ca. 250.000 Besuchern frequentiert wird, stillgelegt werden müsse mit unabsehbaren Auswirkungen für den deutschen und europäischen Bahnverkehr. Auch die Hohe Straße als die am stärksten frequentierte Kölner Einkaufsstraße müsste voraussichtlich gesperrt werden. Ferner könnte der ungehinderte Zugang zum Dom für Gottesdienstbesucher nicht mehr gewährleistet werden.
Ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen seien auf dem Barmer Platz nicht zu befürchten. Der Barmer Platz sei gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit PKW zu erreichen, und der Zugang der Teilnehmer zur Veranstaltung könne dort bei den zu erwartenden Gegendemonstrationen erheblich besser gesichert werden als im Innenstadtbereich, wo bei der Veranstaltung am 20. September 2008 ein Großteil der Veranstaltungsteilnehmer den Versammlungsort gar nicht hätte erreichen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln
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Dokument-Nr. 7740
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