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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln in zwei Eilentscheidungen dazu verpflichtet, Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.
Nach Auffassung des Gerichts haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben (U-3-Betreuung), ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes in einer wohnortnahen
Gleichzeitig hat das Gericht entschieden, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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