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Das Verwaltungsgericht Köln hat im Nachgang zu seinen verkündeten Urteilen in Sachen Alternative für Deutschland (AfD) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Beschlüssen über zwei noch anhängige Eilanträge der Partei entschieden.
In der Sache folgen die Beschlüsse den in den Klageverfahren ergangenen Urteilen: Den gegen die Einstufung als
Die
Im erstgenannten Verfahren hatte das Gericht dem BfV mit einem Hängebeschluss vom 05.03.2021 vorläufig untersagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag die
Vor diesem Hintergrund hat das Gericht am vergangenen Dienstag (08.03.2022) zunächst über die Klagen mündlich verhandelt und im Anschluss Urteile verkündet. Nach diesen darf das BfV die AfD als Verdachtsfall einstufen. Die beanstandete Mitteilung der Mitgliederzahl des Flügels ist hingegen unzulässig.
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer bei der Urteilsverkündung wollte das Gericht über die beiden Eilanträge voraussichtlich im Zuge der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden, die derzeit noch nicht vorliegen. Gestern um 22.30 Uhr ist beim Gericht jedoch ein Antrag auf Abänderung des Hängebeschlusses vom 05.03.2021 eingegangen. Aufgrund dessen hat das Gericht nunmehr bereits jetzt über die Eilanträge entschieden. Die Beschlüsse sind bislang nicht begründet. Die Begründung wird zeitnah erfolgen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31522
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