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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Das Gericht hat auch in drei weiteren Klageverfahren der
Im Einzelnen hat das Gericht Urteile in folgenden vier Verfahren verkündet:
In diesem Verfahren wandte sich die
Dem ist das Gericht im Ergebnis nicht gefolgt. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter der zuständigen 13. Kammer aus: Es lägen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der
Das Bundesamt dürfe die Einstufung als
Die Klage war teilweise erfolgreich. Die Klägerin wandte sich in diesem Verfahren gegen die in der Vergangenheit erfolgte Einstufung des so genannten Flügels als
Die Klage blieb ohne Erfolg. Mit ihr wandten sich die
Die Klage hatte Erfolg. Mit ihr wandte sich die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31511
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