wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.07.2015
13 K 1281/14 -

"Knabberfische" in Kosmetikstudio erlaubt

Stadt muss über Antrag auf Erteilung einer tier­schutz­rechtlichen Erlaubnis neu entscheiden

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage von zukünftigen Betreibern eines Kosmetikstudios stattgegeben, die Fische zum Entfernen der Hornhaut einsetzen wollen. Das Gericht hat die beklagte Stadt Köln verpflichtet, über den Antrag der Kläger auf Erteilung einer tier­schutz­rechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigen, Fische der Spezies "Garra Rufa" gewerblich zu halten. Die Fische sollen die Füße der Kunden "behandeln", indem sie die Hornhaut an den Füßen abknabbern. Diese Form der "Kosmetik" ist in asiatischen Ländern verbreitet. Die Stadt Köln hat die Erteilung der Erlaubnis im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass der Einsatz der Fische allein zu Wellnesszwecken nicht mit dem Verständnis eines ethisch geprägten Tierschutzes vereinbar sei.

Belange des Tierschutzes und Grundrecht auf Berufsfreiheit müssen in Einklang gebracht werden

Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht der Kläger auf Berufsfreiheit in Einklang gebracht werden müssten. Die nach dem Tierschutzgesetz verlangte angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere könne grundsätzlich durch geeignete Auflagen sichergestellt werden. Die Stadt Köln müsse nunmehr darüber entscheiden, wie durch Auflagen etwa zur Größe der Fischbecken, zu den einzuhaltenden Hygienestandards, zu Verhaltensanweisungen an die Kunden und zu Ruhephasen für die Fische eine tierschutzgerechte Haltung zu gewährleisten sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_13-K-128114_Knabberfische-in-Kosmetikstudio-erlaubt.news21312.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21312 Dokument-Nr. 21312

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.