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Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage von zukünftigen Betreibern eines Kosmetikstudios stattgegeben, die Fische zum Entfernen der Hornhaut einsetzen wollen. Das Gericht hat die beklagte Stadt Köln verpflichtet, über den Antrag der Kläger auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigen, Fische der Spezies "Garra Rufa" gewerblich zu halten. Die Fische sollen die Füße der Kunden "behandeln", indem sie die Hornhaut an den Füßen abknabbern. Diese Form der "Kosmetik" ist in asiatischen Ländern verbreitet. Die Stadt Köln hat die Erteilung der
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht der Kläger auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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