wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.11.2007
11 K 3270/06, 11 K 4653/06, 11 K 4798/06 -

Kein Anspruch der DB-Netz AG auf Frequenzen im 900 MhZ-Bereich

Nutzung der Frequenzen für öffentlichen Mobilfunk ist rechtmäßig

Die DB Netz AG hat keinen Anspruch auf die den beiden Mobilfunknetzbetreibern E-Plus und O 2 im Wege der Frequenzverlagerung zugeteilten Frequenzen im 900 MHz Bereich (sog. E-GSM-Bänder). Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln. Eine Klage der DB Netz AG gegen die Frequenzverlagerung wies das Gericht damit ab.

Die DB Netz AG hatte geltend gemacht, die Frequenzen zusätzlich für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk zu benötigen; die von der Bundesnetzagentur im sog. Frequenznutzungsplan vorgesehene Nutzung für den digitalen zellularen Mobilfunk sei daher rechtswidrig. Vor dem Verwaltungsgericht blieb die Bahn damit ohne Erfolg. Die vorgesehene Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk sei rechtmäßig, entschied das Gericht. Die Bundesnetzagentur habe zu Recht der europäischen Harmonisierung der Frequenzbereiche und der ungleichen Frequenzausstattungen der E-Netzbetreiber im Vergleich zu ihren Konkurrenten Rechnung getragen. Da der Frequenznutzungsplan nicht zu beanstanden sei, habe die DB Netz AG von vornherein keinen Anspruch auf die Zuteilung der Frequenzen.

Die Mobilfunknetzbetreiber E-Plus und O 2 müssen allerdings für eine Übergangszeit bis Ende 2009 die mit der Frequenzverlagerung verbundene Auflage hinnehmen, der DB Netz AG bei einem nachgewiesenen Bedarf die zugeteilten Frequenzen zum Teil - für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten - zu überlassen. Die Klagen der beiden Mobilfunkunternehmen gegen diese Auflage wies das Verwaltungsgericht Köln ebenfalls ab. Die befristete Überlassungspflicht sei rechtmäßig, da die Frequenzen für den Eisenbahn-Betriebsfunk noch nicht auf europäischer Ebene harmonisiert seien und der Betriebsfunk der Wahrung der öffentlichen Sicherheitsinteressen diene, entschied das Gericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 21.12.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_11-K-32700611-K-46530611-K-479806_Kein-Anspruch-der-DB-Netz-AG-auf-Frequenzen-im-900-MhZ-Bereich.news5358.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5358 Dokument-Nr. 5358

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.