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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn die Einbürgerung eines somalischen Staatsangehörigen zu Recht abgelehnt hat. Das Gericht stützte sich dabei auf die im laufenden Gerichtsverfahren bekannt gewordene Anhaltspunkte, wonach der Kläger eine ausländische Terrororganisation unterstützt hat.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht Köln aus, dass während des Klageverfahrens tatsächliche Anhaltspunkte bekannt geworden seien, die die Annahme rechtfertigten, dass der Kläger die u.a. für Attentate und Selbstmordanschläge im Ausland verantwortliche somalische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 18294
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