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Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages für rechtswidrig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall klagten zwei private Sportwettenvermittler gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages.
Bereits im November 2010 hatte das Gericht mit drei Urteilen (1 K 3293/07, 1 K 3356/07 und 1 K 3497/06) Ordnungsverfügungen aufgehoben, die vor dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen waren. Nunmehr hat das Gericht auch Klagen gegen Ordnungsverfügungen stattgegeben, die nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages sowie des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zu bewerten waren.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das staatliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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