kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Übergesetzliche Urlaubstage sowie gesetzliche Feiertage dürfen nicht als Ausgleichstage gebucht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, das Universitätsklinikum Köln, führt Arbeitszeitschutzkonten, die der Kontrolle des Arbeitszeitschutzgesetzes dienen. Hierbei werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit den maximal zulässigen Stunden über einen längeren Zeitraum saldiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlich höchstens zulässige
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Köln in ihrem Urteil nicht. Ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaub müssten der tarifvertragliche Urlaubsanspruch sowie die gesetzlichen Feiertage im Rahmen der Berechnung des Durchschnitts der geleisteten Arbeitsstunden unberücksichtigt bleiben. Sie seien neutral und könnten nicht als Ausgleichstage gebucht werden. Jeder Urlaubstag diene grundsätzlich der Erholung und zeichne sich dadurch aus, dass während dieser Zeit die Arbeitsverpflichtung wegfalle. Urlaubstage und gesetzliche Feiertage sollten dem Arbeitnehmer gerade keine zusätzliche Belastung bringen, indem das Arbeitsschutzkonto zu seinen Lasten verändert werde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_1-K-401511_Urlaubstage-und-gesetzliche-Feiertage-sind-keine-Ausgleichstage~N14689
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14689
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.