wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 04.12.2012
7 L 963/12.KO -

Sanierungsmaßnahmen wegen eines Hangrutsches müssen verhältnismäßig sein

Zu den Voraussetzungen einer Anordnung zu Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an den Eigentümer eines Hanggrundstückes

Eine Grundstückseigentümerin in Vallendar kann vorläufig nicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wegen eines Hangrutsches verpflichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Vallendar. Nachdem es im Februar 2011 zu einem Hangrutsch gekommen war, verlangte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) von der Antragstellerin die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und drohte die Ersatzvornahme an. Die Kosten der Maßnahmen wurden auf 111.800,-- € geschätzt. Gleichzeitig entschied die Behörde, dass der Bescheid sofort vollziehbar sei. Hiergegen legte die Eigentümerin Widerspruch ein und beantragte gleichzeitig die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Der Antrag hatte Erfolg. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, so die Koblenzer Richter, lasse sich nicht abschließend beurteilen, ob die Anordnung der SGD rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig sei. So müsse angesichts der vorliegenden sachverständigen Einlassungen im Hauptsacheverfahren weiter aufgeklärt werden, welche Gefahren durch und für die umliegenden Grundstücke bei Durchführung der geforderten Bauarbeiten am Hang eintreten könnten. Auch sei offen, ob die Kostenbelastung der Eigentümerin hätte begrenzt werden müssen. Das hänge vom Verkehrswert des Hanggrundstücks nach Durchführung der Sanierung ab sowie davon, welche Kenntnis von den Risikoumständen die Eigentümerin beim Erwerb ihres Hanggrundstücks besessen habe. Die von daher gebotene Abwägung der Belange falle zu Gunsten der Eigentümerin aus. Es fänden nämlich aufgrund einer bestandskräftigen Verfügung der Verbandsgemeinde Vallendar ständig Kontrollen, deren Häufigkeit sich an den Witterungsverhältnissen orientiere, durch eine Fachfirma unter Einbindung des zuständigen Landesamtes für Geologie und Bergbau statt; zudem werde das Wasser gefasst und ordnungsgemäß abgeleitet. Diese Maßnahmen seien von der SGD bisher für ausreichend erachtet worden, um eine Verschärfung der Gefahrensituation zu verhindern. Das Gericht habe keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung. Von daher sei es derzeit nicht erforderlich, trotz des Widerspruchs der Eigentümerin den angefochtenen Bescheid zu vollziehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2013
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_7-L-96312KO_Sanierungsmassnahmen-wegen-eines-Hangrutsches-muessen-verhaeltnismaessig-sein~N14944

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14944 Dokument-Nr. 14944

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.