kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Richtet ein Landkreis Schulbuslinien ein, um Schüler aus seinem Gebiet zu Schulen in einen anderen Kreis zu fahren, kann er die Kosten dafür grundsätzlich nicht von der anderen Kommune erstattet verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im beklagten Landkreis Neuwied liegen zehn Förderschulen, die von etwa 1.200 Schülern besucht werden. Davon wohnen ca. 620 Schüler außerhalb des Landkreises, u. a. im Kreisgebiet Cochem-Zell. Der klagende Landkreis Cochem-Zell betreibt drei Schulbuslinien, um die in seinem Gebiet wohnenden Schüler nach Neuwied fahren zu können. Der Landkreis Neuwied lehnt es ab, Buslinien für den Transport dieser Schüler einzurichten, weil dies für ihn unwirtschaftlich sei. Stattdessen erstattet er dem Landkreis Cochem-Zell Kosten in Höhe der Preise von Schülerjahreskarten. Weitere Kosten erstattet der Landkreis Neuwied nicht. Deswegen hat der Landkreis Cochem-Zell Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.
Die Klage hatte keinen Erfolg: Nach Auffassung des Gerichts könne der Landkreis Cochem-Zell weder nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz noch aus anderen Rechtsgrundlagen verlangen, dass ihm der Landkreis Neuwied die Kosten der Schulbuslinien erstattet. Nach dem Schulgesetz sei ausschließlich der jeweilige Schüler Inhaber eines etwaigen Anspruchs auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten. Der Kläger könne auch nicht mit Erfolg geltend machen, im Interesse des Landkreises Neuwied als so genannter Geschäftsführer ohne Auftrag tätig gewesen zu sein, dem die Kosten seiner Betätigung zu erstatten wären. Denn die Schülerbeförderung sei nach dem Schulgesetz allein Sache des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_7-K-142909KO_Landkreis-hat-keinen-Anspruch-auf-Kostenerstattung-fuer-Schulbuslinie~N9964
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9964
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.