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Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Beamte und Richter in Spitzenfunktionen in den ersten zwei Jahren ihrer Amtszeit geringere Bezüge erhalten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger wurde im März 2008 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Koblenz, einem Amt der Besoldungsgruppe R 4, befördert. Nach dem neuen rheinland-pfälzischen Besoldungsrecht erhalten
Dem Gesetzgeber komme bei der Gestaltung der besoldungsrechtlichen Regelungen ein weiter Spielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden könne, so die Koblenzer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/09 des VG Koblenz vom 27.04.2009
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Dokument-Nr. 7772
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