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Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Kläger sind Eigentümer von zum Wohnen genutzten Grundstücken im Gebiet der beklagten Stadt Neuwied und wurden in der Vergangenheit jährlich zur
Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Die Grundsteueränderungsbescheide, so die Koblenzer Richter, seien
Ebenso wenig verstoße die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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