kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Beamtin als sogenannter FLIR-Operator (Forward Looking InfraRed) der Polizeihubschrauberstaffel Anspruch auf eine Stellenzulage für fliegendes Personal hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Angehörige der Polizeihubschrauberstaffel auf dem Dienstposten eines sogenannten FLIR-Operator (Forward Looking InfraRed) eingesetzt. Mit der Begründung, sie gehöre zum Kreis der sonstigen ständigen Luftfahrtbesatzungsangehörigen beantragte sie die Gewährung der Stellenzulage für fliegendes Personal in Höhe von ca. 300 Euro pro Monat. Dies lehnte der Beklagte unter Hinweis darauf ab, dass FLIR-Operatoren keine herausgehobene Stellung im Sinne der besoldungsrechtlichen Bestimmungen wahrnähmen. Die Klägerin habe daher keinen Anspruch auf die begehrte Stellenzulage.
Die Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass der Klägerin die begehrte Stellenzulage zustehe. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sollten durch die in Rede stehende Stellenzulage die hohen Anforderungen, die besonderen psychischen und physischen Belastungen sowie die erhöhten Gefahren abgegolten werden, denen unter anderem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-K-47217KO_Polizeibeamtin-in-Spezialhubschrauberstaffel-hat-Anspruch-auf-Stellenzulage-fuer-fliegendes-Personal~N25179
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25179
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.