wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2009
5 K 279/09.KO -

Keine Änderung des Familiennamens ohne wichtigen Grund

Familienname eines Menschen ist grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit erworben und nicht frei abänderbar

Der bloße Wunsch, einen anderen Namen zu tragen, rechtfertigt eine Namensänderung nicht. Hierfür bedarf es wichtiger Gründe, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des Namens überwiegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der volljährige Kläger trägt von Geburt an den Familiennamen seiner Mutter. Seine Eltern waren nicht verheiratet und hatten aufgrund des Umstandes, dass die Mutter aus ihrer früheren Ehe einen weiteren Sohn mit in die Beziehung brachte, entschieden, dass auch der Kläger den aus der früheren Ehe der Mutter resultierenden Familiennamen tragen sollte. Der Kläger begehrte mit seiner Volljährigkeit eine Änderung seines Familiennamens in den seines Vaters. Es sei ihm unzumutbar, den Namen eines – für ihn – fremden Mannes, nämlich den des verstorbenen ersten Ehemannes seiner Mutter, zu tragen. Seine Eltern hätten von Anfang an vorgehabt, ihm die endgültige Wahl seines Familiennamens mit seiner Volljährigkeit zu überlassen. Dieser Antrag wurde vom Beklagten mit der Begründung abgelehnt, der Kläger habe keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung geltend gemacht. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger hiergegen Klage. Diese blieb ebenfalls ohne Erfolg.

Ab dem 18. Geburtstag tritt Namensfestigkeit ein

Der Familienname eines Menschen sei grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit erworben und nicht frei abänderbar, so die Koblenzer Richter. Es sei zu berücksichtigen, dass dem Familiennamen eine Ordnungsfunktion im Rechtsverkehr zukomme. Unter diesem würden Verträge geschlossen und Qualifikationen, wie Schulabschlüsse und ähnliches, erworben. Zwar sei nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Namensänderung bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Klägers durch einfache Erklärung dessen Eltern beim Standesamt möglich gewesen. Mit dem 18. Geburtstag des Klägers trete jedoch eine gewisse Namensfestigkeit ein. Eine Änderung sei dann nur noch möglich, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertige. Hierfür reiche der bloße Wunsch nach einem neuen Namen ebenso wenig aus wie das nachvollziehbare Anliegen, das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater zu dokumentieren. Auch die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren, stelle keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/09 des VG Koblenz vom 14.05.09

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-K-27909KO_Keine-Aenderung-des-Familiennamens-ohne-wichtigen-Grund~N7866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7866 Dokument-Nr. 7866

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.