wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2008
5 K 223/08.KO -

Keine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes aus Tierschutzgründen

Halter selbst für das Verbringen ins Tierheim verantwortlich

Ein Hundehalter hat auch dann keinen Anspruch auf Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, wenn das Tier zwar so vor dem Tierheim bewahrt würde, die Ursache für das Verbringen ins Tierheim jedoch in der eigenen Verantwortlichkeit des Halters liegt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Ehemann der Klägerin beantragte vergeblich die Erlaubnis zum Halten eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings, der ihm nach eigenen Angaben von einem Bekannten aus Russland mitgebracht worden war. Das Tier wurde daraufhin in einem Tierheim untergebracht. Kurze Zeit darauf beantragte die Klägerin selbst eine Erlaubnis zum Halten des Tieres und führte zur Begründung aus, sie wolle den Hund aus dem Tierheim holen. Nachdem der Antrag abgelehnt worden und das Widerspruchsverfahren ebenfalls ohne Erfolg geblieben war, verfolgte die Klägerin ihr Ziel mit einer Klage zum Verwaltungsgericht Koblenz weiter. Diese blieb ebenfalls ohne Erfolg.

Richter: Tierschutz ist kein Selbstzweck

Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes, so die Richter, setze nach dem Gesetzeswortlaut ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Tieres voraus. Eine Erteilung der Erlaubnis komme nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Nach dem Willen des Gesetzgebers seien zwar auch Belange des Tierschutzes für die Frage des berechtigten Interesses relevant. Ein solches sei daher regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim gehalten werde, an eine Privatperson abgegeben werden könne. Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn der Interessent nicht selbst für die Aufnahme des Tieres in das Tierheim verantwortlich sei. Der Tierschutz sei kein Selbstzweck. Anderenfalls könne das gesetzliche Erfordernis des berechtigten Interesses dadurch umgangen werden, dass man sich zunächst illegal einen Hund anschaffe, diesen ins Tierheim gebe, um sodann Belange des Tierschutzes als berechtigtes Interesse für die Ausnahmegenehmigung geltend zu machen. Dies führe zu einer Umgehung der gesetzlichen Vorschriften und könne daher nicht zu einem Anspruch auf die begehrte Haltererlaubnis führen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 40/08 des VG Koblenz vom 15.09.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-K-22308KO_Keine-Erlaubnis-zum-Halten-eines-gefaehrlichen-Hundes-aus-Tierschutzgruenden~N6681

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6681 Dokument-Nr. 6681

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.